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Fr. 07:30 - 13:00
Das vollständige Medienbildungskonzept der IGS Stade finden Sie hier.
Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz unseres Jahrhunderts. Deshalb sollen in unserer Schule gute Voraussetzungen für das Lernen mit, über und durch Medien geschaffen werden. Der Unterricht soll eine bewusste Haltung der Schüler*innen gegenüber Medien fördern. Er soll Gefahren und Verführungen durch Medien aufzeigen. Gleichzeitig soll er die Fähigkeiten der Schüler*innen im Umgang mit digitalen Medien nachhaltig fördern. Die Lernenden müssen angemessen auf eine von digitalen Medien beherrschten Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden.
Um diese Vorgaben erfüllen zu können, nutzen wir ab dem Schuljahr 2020/21 in der Schule das Lernmanagement-System itslearning.
itslearning ist ein Lernmanagement-System, das 1999 in Skandinavien entwickelt wurde und mittlerweile weltweit in Schulen und Universitäten im Einsatz ist. Diese Lernplattform ermöglicht den Lehrkräften u.a., ihren Schüler*innen individuelle Lernpläne, Arbeitsaufträge, Lernmaterialien und diverse Werkzeuge für selbstständiges und gemeinsames Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Auch Online-Tests können einfach erstellt und durchgeführt werden.
Die Lernplattform ist mit jedem Browser überall auf der Welt zu nutzen.
Über itslearning sollen in unserer Schule die Kommunikation mit Schüler*innen, die Aufgabenstellungen und die Bereitstellung von Lernmaterialien für Schüler*innen (u.a. SEGEL-Listen) laufen. Zum Beispiel:
Ab August 2020 müssen alle Schüler*innen der Jahrgänge 11 — 13 täglich ein mobiles Endgerät mit zur Schule bringen. (Achtung: Für den Jahrgang 11 gelten dabei andere Vorgaben als für die Jahrgänge 12 und 13 (s.u.).)
Ab Januar 2021 beginnt die schrittweise Einführung digitaler Endgeräte in den Jahrgängen 5 – 9: Bis zu den Osterferien 2021 werden alle Klassen nach und nach in die Nutzung der Geräte für unterrichtliche Zwecke eingewiesen (am ersten Nutzungstag mit zusätzlicher Unterstützung durch eine Fachkraft). Nach der erfolgten Einweisung bringen die Schüler*innen ihr mobiles Endgerät täglich mit in die Schule.
Wenn wir im Januar 2021 mit der Einführung der Geräte in der Sekundarstufe 1 starten können, bleiben den Zehntklässler*innen nur noch wenige Monate bis zum Schulabschluss. Die Klassen sollen sich in dieser Zeit auf die Abschlussvorbereitung konzentrieren können.
Schüler*innen, die nach dem Abschluss in die Oberstufe übergehen, werden dann ab August 2021 ein mobiles Endgerät benötigen.
Ab August 2021 werden sämtliche Jahrgänge der IGS mit mobilen Endgeräten arbeiten.
Eine Entlastung gibt es für alle Familien dadurch, dass mehrere andere Anschaffungen, die bisher verpflichtend waren, entfallen können. Folgende Lernmittel müssen zukünftig nicht mehr angeschafft werden:
Wir prüfen auch, ob noch weitere Schulbücher von unserer Lernmittel-Liste gestrichen oder durch digitale, kostengünstigere Varianten ersetzt werden können. Die Schulbuchverlage veröffentlichen immer mehr Bücher auch in digitaler Form. Zu erwarten ist, dass sich zukünftig die Zahl der erforderlichen Schulbücher allmählich verringert.
Für die Jahrgänge 12 und 13 des Schuljahres 2020/21 werden für die Geräte folgende Mindeststandards empfohlen:
Gerätetyp | Notebook (oder ein Tablet mit Tastatur) | |
Betriebssystem | Aktuelles Betriebssystem, das vom Hersteller noch mit Sicherheitsupdates versorgt wird. | |
Arbeitsspeicher | Mind. 2 GB | |
Festplatte/ Interner Speicher | Mind. 32 GB | |
Prozessor | Mehrkernprozessor mit mind. 1,8 GHz | |
Übertragungsgeschwindigkeit | mind. WLAN 802.11n oder höher | |
Bildschirmgröße | mind. 9.6″ (max. 15,6″) | |
Bildschirmauflösung | mind. 1280x720 | |
Akkulaufzeit | mind. 3 Stunden | |
Zubehör | passender Kopfhörer passende Tastatur |
|
Sonstiges | Es muss ein Browser (Firefox, Edge, Chrome, Safari oder Opera) in der jeweils aktuellsten Version auf dem Gerät installiert sein. Bitte immer ein funktionsfähiges Ladekabel mitbringen! |
Für die Jahrgänge 5 – 11 des Schuljahres 2020/21 gilt:
Gerätetyp | iPad — ab 5. Generation (2017) | |
Betriebssystem | iPadOS | |
Interner Speicher | mind. 32 GB | |
Bildschirmgröße | mind. 9.6″ | |
Zubehör | passender Kopfhörer passende Tastatur Schutzhülle |
|
Akkulaufzeit | mind. 3 Stunden | |
Sonstiges | Bitte immer ein funktionsfähiges Ladekabel mitbringen! |
In den Jahrgängen 12 und 13 des Schuljahres 2020/21 werden im Unterricht verschiedenste Geräte genutzt. Eine Anschaffung von neuen Geräten, die auch in Prüfungen eingesetzt werden könnten, ist nicht erforderlich.
Das ist in den nachkommenden Jahrgängen anders: Hier sollen die mobilen Endgeräte auch den grafikfähigen Taschenrechner ersetzen und auch in Prüfungen eingesetzt werden (s.u.). Deshalb müssen hier konkretere Vorgaben gemacht werden.
Die Vorgaben, die wir für den Jahrgang 12 und 13 machen, gelten nur noch übergangsweise und nur noch für diese beiden Jahrgänge.
Das didaktische Gremium der IGS Stade entwickelt jetzt unser Mediencurriculum so weiter, dass Unterrichtsbausteine zur Medienbildung festgelegt werden. Es soll vereinbart werden, welche Kompetenzen in welchen Jahrgängen / Fächern erworben, erweitert bzw. gefestigt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt wird hierbei die Grundlagenschulung der Medienkompetenz im Jahrgang 5 sein. Hierbei geht es insbesondere um folgende Themen:
Die Gesamtkonferenz hat am 11.3.2020 eine Benutzerordnung beschlossen, die in der Schule unbedingt zu beachten ist. Sie können die Benutzerordnung hier abrufen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
Schon jetzt haben wir in allen Klassen- und Kursräumen digitale Tafeln.
Die Schule verfügt über eine ausreichend schnelle Internetverbindung. Im Oberstufentrakt gibt es in sämtlichen Kursräumen WLAN. Der Rest des Schulgebäudes soll bis Ende 2020 über ausreichendes WLAN verfügen.
Für einen kleinen Teil unserer Schülerschaft können wir Leihgeräte anbieten. Das Land hat vorgegeben, dass es keinen Anspruch auf die Ausleihe eines Endgerätes gibt und dass wir vor allem Kinder aus Familien unterstützen sollen, die Sozialleistungen beziehen.
Die Geräte werden jeweils für ein Schuljahr verliehen. Am Ende des Schuljahres müssen sie wieder abgegeben werden.
Die iPads werden für eine Leihgebühr von 7,50 € pro Monat verliehen. Diese Gebühr kann durch eine Einmalzahlung oder in drei Raten oder durch monatliche Zahlungen entrichtet werden. Die Geräte werden mit Ladekabel, Hülle und integrierter Tastatur verliehen.
Die iPads und das verliehene Zubehör sind über die Schule versichert. Die abgeschlossene Haftpflichtversicherung schließt eine Selbstbeteiligung von 100 € ein.
Die Geräte werden über die Mobilgeräteverwaltung der Schule administriert und dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine Installation von zusätzlichen Apps ist nicht gestattet.
Der vollständige Leihvertrag für die iPads ist hier zu finden.
Wenn Sie ein Gerät ausleihen wollen, füllen Sie bitte den Leihvertrag aus und geben diesen unterschrieben bis zum 2. Oktober 2020 im Sekretariat ab.
Digitale Medien werden zukünftig eine größere Rolle im Unterricht spielen, aber sie werden Lehrbücher, Arbeitsblätter, die Handschrift oder gar die Lehrkraft nicht vollständig ersetzen. Digitale Medien sollen grundsätzlich nur dann genutzt werden, wenn dies sinnvoll ist. Das bedeutet, dass es auch zukünftig viele Unterrichtszeiten ohne digitale Medien geben wird.
Wenn Sie Rückfragen zur Einführung der iPads haben, melden Sie sich gern. Wir haben für jeden Jahrgang einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin:
Wir haben mit Unterstützung des Vorstands des Schulelternrats zwei Händler gefunden, die als Apple-Education-Partner spezielle Bildungsrabatte anbieten können. Wir bitten Sie dringend, ausschließlich bei diesen beiden Händlern zu kaufen (nähere Erläuterungen hierzu finden Sie bei Frage 17).
Wir haben mit den beiden Händlern vereinbart, dass sie für unsere Schule das iPad in der Größe 10,2″ anbieten. Mit diesem Gerät können alle für unseren Unterricht gewünschten Funktionen und Programme genutzt werden.
Link zum Händler | Gesellschaft für digitale Bildung (Hamburg) |
Euronics XXL (27793 Wildeshausen) |
Zugangsdaten für den Online-Kauf | Benutzername: IGSStade5 Passwort: 21682 |
DEP-Nummer: 30534698 |
Kaufpreis iPad mit 32 GB-Speicher* | 349,95 € | 349,95 € |
Kaufpreis iPad mit 128 GB-Speicher* | 447,43 € | 447,43 € |
Ermäßigung | 3% Skonto bei Sofortkauf | – |
Ratenzahlung für Gerät mit 32 GB Speicher* | Ab 11,90 € (32 GB-Speicher) Ab 14,60 € (128 GB-Speicher) (mit Hülle – bei einer Laufzeit von 36 Monaten) |
Ab 9,72 € (32 GB-Speicher) Ab 12,43 € (128 GB-Speicher) (ohne Hülle – bei einer Laufzeit von 36 Monaten) Ratenzahlung nur möglich, wenn vor Ort eingekauft wird! |
Weitere Hinweise | FAQ des Händlers
Es werden iPads der 8. Generation geliefert. |
Es werden iPads der 8. Generation geliefert. |
(*Stand: 17.09.20)
Wir empfehlen die Anschaffung einer robusten Schutzhülle. Für den Versicherungsschutz ist diese Hülle unbedingt notwendig. Die Schutzhülle sollte so gestaltet sein, dass das Tablet im Unterricht aufgestellt werden kann, was bei den meisten Schutzhüllen der Fall ist.
Dazu empfehlen wir eine Displayschutzfolie zum Schutz vor Fingerabdrücken, Staub und Kratzern.
Benötigt werden außerdem passende Kopfhörer und eine passende Tastatur.
In vielen Schulen, in denen mit Tablets gearbeitet wird, nutzen die Schüler*innen auch einen Pencil, also einen Stift, mit dem man auf dem Tablet schreiben, zeichnen, Bilder bearbeiten u.v.m. machen kann. Wir haben hierzu bisher noch keine Vereinbarungen getroffen, können daher zum jetzigen Zeitpunkt hierzu auch noch keine Empfehlungen abgeben.
Alle Zubehörteile könnten auch direkt bei den genannten Händlern gekauft werden, sie können aber auch später z.B. bei einem ortsansässigen Händler erworben werden.
Unsere IT-Beratungsfirma CCV hat ein Blatt mit Empfehlungen für Zubehör zum iPad zusammengestellt. Die angegebenen Zubehörteile bekommen Sie wahrscheinlich bei jedem ortsansässigen Technik-Händler. Teilweise werden sie auch bei den von uns empfohlenen Händlern angeboten.
Wir haben folgende Bestell- und Liefertermine vereinbart:
spätester Termin für die Bestellung | voraussichtlicher Liefertermin | |
01.05.2020 | Ende Juni (vor den Sommerferien) |
|
01.07.2020 | Spätester Bestelltermin für den Jahrgang 11 des kommenden Schuljahres! | Ende August (nach den Sommerferien) |
01.09.2020 | Anfang Oktober (vor den Herbstferien) |
|
01.11.2020 | Spätester Bestelltermin für die Jahrgänge 5 – 9 |
Mitte Dezember (vor den Weihnachtsferien) |
Sie kommen über die jeweils angegebenen Links auf eine Online-Bestell-Seite. Wenn Sie bei einem dieser Händler bestellen, werden die Geräte zum gewünschten Termin in die Schule geliefert. Sie erhalten eine Nachricht, wenn das iPad im Sekretariat abgeholt werden kann. Bei der Ausgabe des Geräts erhalten Sie nähere Hinweise zur ersten Installation. Bitte unbedingt beachten!
Hier wird nach individuellen Lösungen gesucht. Wenn Sie die Mittel für einen Kauf bzw. Ratenkauf nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit ein Gerät in der Schule zu leihen (s. Frage 9).
Uns ist wichtig, die iPads didaktisch und methodisch sinnvoll im Unterricht einzusetzen. Deshalb werden wir ein Mobile Device Management (MDM) einsetzen. Ein MDM ist eine Art Server, der die eingebundenen mobilen Geräte in seinen Grundfunktionen steuern kann.
Wir werden das MDM dafür nutzen, um
Damit dies problemlos funktioniert, müssen die Geräte bei Händlern erworben werden, die für das DEP-Verfahren (Device Enrollment Program) zertifiziert sind und entsprechende Vorabsprachen mit unserer Schule getroffen haben.
Nur diese Händler können die Geräte so vorbereiten, dass sie in der IGS Stade ohne größeren Aufwand in unser MDM eingebunden werden.
Der Zugriff der Lehrkräfte über das MDM bleibt ein rein technischer und ist auf die Unterrichtszeit begrenzt. Die Lehrkräfte sind nicht in der Lage, die auf den Geräten gespeicherten Dateien einzusehen. Die Verantwortung für das, was auf den Geräten gespeichert ist, bleibt bei den Schüler*innen und ihren Eltern.
Die private Nutzung der Geräte ist außerhalb der Schule durch das MDM in keiner Weise betroffen.
Ja. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.
Durch den KSA (Kommunaler Schadensausgleich) besteht für die Geräte in der Schule ein Versicherungsschutz bis zu einem Wert von 500 € (Stand 09/2020). Dieser Versicherungsschutz greift bei Verlust (Diebstahl, Entwendung) oder Beschädigung durch äußere Einwirkung, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Versichert sind die Geräte in der Schule und auf dem Schulweg, aber nicht zu Hause. Schäden, die zu Hause entstehen, sollten daher über eine eigene Versicherung abgesichert werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Versicherungsagentur.
Auch die Händler bieten beim Kauf direkt passende Versicherungen an.
Es können auch Second-Hand-Geräte bzw. in Ihrer Familie schon vorhandene Geräte in unser MDM eingebunden werden.
Dies ist allerdings komplizierter und funktioniert auch nicht bei allen Geräten.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Einbindung der Geräte organisieren wir mit Unterstützung unseres Fördervereins. Wir bitten dafür um eine Spende von 30,- €. Eine Spendenquittung wird ausgestellt.
Wichtig: Wir können nicht garantieren, dass die Einbindung funktioniert. Andere Schulen, die hier schon mehr Erfahrungen haben als wir, berichten, dass es leider immer wieder zu Komplikationen kommt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Kind in der Schule ein bereits vorhandenes Gerät nutzt, füllen Sie bitte das dieses Online-Formular aus. Sie bekommen dann weitere Hinweise zum Vorgehen per Mail, sobald die nächste Runde der Einbindungen von privaten Geräten beginnt.
Ja. Sie finden diese Vereinbarung hier. Bevor wir Ihr Gerät in das schulische MDM einbinden, benötigen wir die von Ihnen unterzeichnete Vereinbarung.
Uns war und ist wichtig, nicht nur eine funktionale Lernplattform zu haben, sondern auch verschiedene Fach-Apps im Unterricht gemeinsam nutzen zu können. Viele Fach-Apps laufen aber nicht systemübergreifend. Nur wenn ein einheitliches Betriebssystem verwendet wird, kann ein großer Pool an Fach-Apps genutzt werden.
Außerdem gab es im Kollegium der IGS Stade die Sorge, dass es bei großer Geräte- und Betriebssystem-Vielfalt vor allem in den unteren Klassenstufen immer wieder zu Störungen aufgrund technischer Schwierigkeiten kommen könnte. Wenn ein einheitliches Betriebssystem verwendet wird, kann es im Unterricht mehr Anleitung und Unterstützung geben und Probleme im Umgang mit dem Betriebssystem können besser gelöst werden.
Und schließlich bestand im Kollegium der Wunsch, die Geräte ohne großen Kontrollaufwand auch in Prüfungen einsetzen zu können. Dieser Wunsch wurde noch durch neue Erlassvorgaben aus dem Kultusministerium verstärkt: In der Woche vor der Gesamtkonferenz am 11.03.2020 erreichte uns die Anhörfassung des Erlasses zur Nutzung mobiler Endgeräte in Prüfungen. Der Erlass gibt vor, dass mobile Geräte der Schüler*innen in Prüfungen nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie vergleichbare Leistungsmerkmale aufweisen (u. a. Geschwindigkeit, Benutzerfreundlichkeit), wenn auf den Geräten die gleichen Programme genutzt werden und wenn die Geräte mit geringem technischen und zeitlichen Aufwand in einen sicheren Prüfungsmodus zu schalten sind. Dies alles ist nach dem aktuellen Stand der Technik nur zu erreichen, wenn ein einheitliches Betriebssystem verwendet wird.
Aus diesen und weiteren Gründen hat die Gesamtkonferenz mit großer Mehrheit entschieden, dass die Schulleitung ein einheitliches Betriebssystem vorgeben soll.
Nach diesem Beschluss hat unsere AG Digitalisierung viel recherchiert und die verschiedenen Optionen sehr gründlich erörtert. Auf der Basis dieser Beratungen hat die Schulleitung schließlich in Absprache mit dem Schulträger entschieden, dass wir das Betriebssystem iPadOS vorschreiben werden, da die in unserer Schulpraxis relevanten Funktionen mit dieser Lösung momentan am besten zu realisieren sind.
Hier in Kürze die wichtigsten Gründe:
Mit den angebotenen Geräten können alle für unseren Unterricht gewünschten Funktionen und Programme genutzt werden. Wir haben bei den Vorgesprächen mit den Händlern entschieden, unseren Eltern die Qual einer größeren Auswahl zu ersparen und damit der Gefahr eines digitalen / sozialen Wettbewerbs in den Klassen entgegenzuwirken.
In den nächsten Monaten werden unsere Fachteams entscheiden, welche APPs im Unterricht genutzt werden sollen.
Die Schule wird anschließend die entsprechenden Lizenzen als Volumenlizenzen erwerben. Die Apps werden dann mit Hilfe unserer MDM-Software auf die Geräte verteilt.
Werden Lizenzen nicht mehr auf den Geräten eines Jahrgangs benötigt, können sie auf den Geräten der nachfolgenden Jahrgänge installiert werden. Dies gilt insbesondere für Apps, die Schulbücher ersetzen oder ergänzen.
Auf diese Weise verhindern wir, dass Lizenzen von unseren Eltern immer wieder neu gekauft werden müssen.
Wir werden darauf achten, dass die Tablets in den Pausen immer in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden.
Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, greift die Versicherung.
Da die Geräte zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät gesperrt und / oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch für einen möglichen Dieb wertlos.
Tests und Klausuren werden auch weiterhin auf Papier geschrieben.
Das Tablet kann aber als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) zugelassen werden.
Wenn wir mit einem MDM arbeiten, können die Lehrkräfte die Nutzung der Geräte je nach Situation einschränken. Natürlich ist das Ziel, unsere Schüler*innen zur Selbstverantwortung zu erziehen. Wir werden daher von diesen Steuerungsmöglichkeiten nur in einem pädagogisch sinnvollen Maß Gebrauch machen.
Für die schulische Nutzung ist eine private Apple-ID nicht erforderlich. Wer sein Gerät ausschließlich für die Schule nutzen möchte, muss sich also keine Apple-ID zulegen.
Eine Privatnutzung des Geräts über eine Apple-ID ist aber in jedem Fall möglich.
Das iPad speichert grundsätzlich alle Daten auf dem Gerät selbst. Da die iCloud im WLAN der Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen gesperrt ist, werden alle auf dem Tablet erstellten Daten nicht zusätzlich und automatisch über die iCloud gesichert. Um Datenverlust vorzubeugen, können Schülerprodukte in der Dateiablage unseres Schulservers IServ bzw. auf unserer Lernplattform itslearning gespeichert werden. In diesem Online-Speicher stehen pro Person 500MB bereit.
Das iPad ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule. Die Schüler*innen stellen sicher, dass ihr Gerät stets mit geladenem Akku in die Schule mitgebracht wird und jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit verfügbar ist. Schulische Apps und Daten müssen so organisiert werden, dass sie jederzeit schnell aufgefunden werden können.
Wenn dies beachtet wird, kann das iPad auch zu Hause privat genutzt werden.
Weitere Einschränkungen im privaten Bereich liegen in der Verantwortung der Eltern.
Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt in der Hand der Eltern.
Die Schule folgt den Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): Sämtliche WLAN-Accesspoints im Schulgebäude sind / werden so angebracht und eingestellt, dass von ihnen keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht.
Kritische Medienerziehung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unseres Unterrichts. Uns ist wichtig, dass sich unsere Schüler*innen für ein gutes Miteinander auch in der digitalen Kommunikation einsetzen.
Bildquelle: https://www.hdm-stuttgart.de/digitale-ethik/digitalkompetenz/10_gebote
Links
Die Internetseite klicksafe.de bietet eine Vielzahl von Informationen und Ratschlägen rund um das Thema der Mediennutzung von Kindern, unter anderem:
Um die Mediennutzung der eigenen Kinder zu regeln, bietet diese Internetseite die Möglichkeit, einen „Mediennutzungsvertrag“ den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen angepasst zu generieren:
Die Internetseite schu-hin.info bietet ausführliche Informationen und Ratschläge zum Umgang Ihrer Kinder mit digitalen Medien, unter anderem zu folgenden Themen:
Die Internetseite digitale-helden.de hilft „Schulen und Familien, digitale Kommunikation bewusst und kompetent zu nutzen.“ Die Macher der Seite schreiben weiter: „Das Team Digitale Helden bildet Lehrkräfte und Schüler*innen aus, die jüngere Schüler*innen beim Umgang mit persönlichen Daten im Internet, sozialen Netzwerken und bei der Prävention von Cybermobbing beraten. Darüber hinaus haben wir noch viele weitere medienpädagogische Angebote für Schüler*innen, Eltern & Lehrkräfte.“
Tipps
Die Internetseite digitale-helden.de hat unter anderem Tipps für den Umgang der Kinder mit Messenger-Diensten veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen sehr, diese Tipps mit Ihren Kindern zu besprechen. Sie finden sie im Folgenden in durch uns angepasster Form:
Liebe Eltern,
die Medien-Nutzung unserer Kinder wirft viele Fragen auf. Wir haben einige nützliche Links für Sie zusammengestellt. Herzlichen Dank der Mediengruppe der Helene-Lange-Schule Hannover für die Anregungen!
Ihr Vorstand des Schulelternrats der IGS Stade