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Am Hohen Felde 40

21682, Stade

Mo.-Do. 07:00 - 15:30
Fr. 07:00 - 13:30

Schulordnung

Auf­ent­halt in un­se­rer Schule

Ab 7:30 Uhr ist die Schu­le ge­öff­net. Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen sich im Fo­rum oder auf dem Schul­hof auf­hal­ten. Ab 7:40 Uhr sind auch die Klas­sen­räu­me offen.

Nach Un­ter­richts­schluss ver­las­sen alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler das Schul­ge­län­de und be­ge­ben sich auf di­rek­tem Weg nach Hau­se. Nur so ist ein Ver­si­che­rungs­schutz gewährleistet.

Re­geln in un­se­rer Schule

Weil wir in Ruhe und ohne Stö­run­gen le­ben, ler­nen und ar­bei­ten wollen,

  • sind bei Kon­flik­ten alle je­der­zeit Ansprechpartner.
  • be­ginnt der Un­ter­richt pünkt­lich. Wenn 5 Mi­nu­ten nach Un­ter­richts­be­ginn kein/e Lehrer/in da ist, mel­det sich der Klassensprecher/ die Klas­sen­spre­che­rin im Jahr­gangs­leh­rer­zim­mer bzw. im Sekretariat.
  • sor­gen Schü­ler, Schü­le­rin­nen, Leh­rer, Leh­re­rin­nen und Er­zie­hungs­be­rech­tig­te da­für, dass alle not­wen­di­gen Ar­beits­ma­te­ria­li­en zur Ver­fü­gung stehen.
  • ge­hen wir sorg­fäl­tig mit den ei­ge­nen und frem­den Ar­beits­ma­te­ria­li­en um.
  • müs­sen Han­dys und an­de­re di­gi­ta­le Ge­rä­te auf dem Schul­ge­län­de (auch in Pau­sen!) aus­ge­schal­tet und in Ja­cken, Schul­ta­schen o.ä. ver­wahrt sein.

Weil wir uns in den Pau­sen ent­span­nen wollen,

  • ver­hal­ten wir uns auf den Flu­ren und in den Klas­sen ru­hig. Wer Be­we­gung braucht, geht nach draußen.
  • Der Auf­ent­halt im Trep­pen­haus, vor der gro­ßen Sport­hal­le und im Fahr­rad­un­ter­stand ist wäh­rend der Pau­sen nicht er­laubt. Auch Toi­let­ten sind kei­ne Aufenthaltsräume.
  • be­ach­ten wir die Men­sa- und Bibliotheksordnung.

Weil wir uns in un­se­rer Schu­le wohl füh­len wollen,

  • über­neh­men wir alle ge­mein­sam Ver­ant­wor­tung für un­ser Schulgebäude.
  • sorgt jede Klas­se da­für, dass ihr Raum und — in Ab­spra­che mit den an­de­ren Klas­sen des Jahr­gangs — die Ge­mein­schafts­räu­me (Dif­fe­ren­zie­rungs­räu­me, Grup­pen­räu­me, Flu­re; Toi­let­ten) sau­ber und in Ord­nung ge­hal­ten werden.

Weil wir auf un­se­re Si­cher­heit und Ge­sund­heit be­dacht sind,

  • ver­las­sen wir das Schul­ge­län­de wäh­rend des Schul­ta­ges nur mit Er­laub­nis ei­ner Lehrkraft.
  • wer­fen wir nicht mit Ge­gen­stän­den. Dies gilt auch für Schnee­bäl­le. An Win­ter­ta­gen kann durch die Schul­lei­tung eine Flä­che für Schnee­ball­schlach­ten frei­ge­ge­ben werden.
  • be­ach­ten wir in al­len Fach­räu­men die Fachraumordnung.
  • fah­ren wir auf dem Schul­ge­län­de nicht mit dem Fahr­rad oder an­de­ren Fahrzeugen.
  • stel­len wir Fahr­rä­der und an­de­re Fahr­zeu­ge nur auf den da­für vor­ge­se­he­nen Plät­zen ab.
  • be­ach­ten wir den Alarmplan.
  • hal­ten wir uns an die ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten zum Ver­bot von Ta­bak­wa­ren, Al­ko­hol, an­de­ren Dro­gen und Waf­fen in der Schule.
  • mel­den wir Un­fäl­le so­fort ei­ner Lehr­kraft, dem Se­kre­ta­ri­at oder dem Hausmeister.

Wer ge­gen die­se Re­geln ver­stößt, muss da­mit rechnen,

  • Scha­den­er­satz zu leis­ten, z. B. durch nach­mit­täg­li­che Hil­fe beim Rei­ni­gen, Re­pa­rie­ren oder Aufräumen.
  • dass die El­tern zu ei­nem Ge­spräch mit den Klas­sen­leh­rern ein­ge­la­den werden.
  • dass in schwer­wie­gen­den Fäl­len die Klas­sen­kon­fe­renz über die Kon­se­quen­zen ent­schei­det. Die­se kön­nen bis zum Schul­ver­weis führen.

Ton- und Bild­auf­nah­men ohne Ge­neh­mi­gung ei­ner Lehr­kraft sind auf dem ge­sam­ten Schul­ge­län­de verboten.
Über die Nut­zung di­gi­ta­ler Ge­rä­te im Un­ter­richt ent­schei­det die je­wei­li­ge Lehrkraft.
Die Nut­zung der Ge­rä­te in Pau­sen ist für Schüler*innen der Se­kun­dar­stu­fe I nur nach Ge­neh­mi­gung der Lehr­kräf­te gestattet.
Schüler*innen der Se­kun­dar­stu­fe II dür­fen ihre Ge­rä­te in­ner­halb der Ober­stu­fen­räu­me auch in Pau­sen nut­zen. Dies gilt im Hin­blick auf die iPad-Nut­zung auch für das Forum.